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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der tollense-timing

§ 1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Bestätigung durch uns über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Definition der Dienstleistung

tollense-timing erbringt den Zeitmessungs-, und Datenservice für Sportveranstaltungen. Dafür erforderliche Technik und Bedienpersonal werden durch tollense-timing bereitgestellt. Der Umfang der Dienstleistung beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, tollense-timing bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

  1. Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes

  2. Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe (evtl. freiwillige Helfer beim manuellen Erfassen der Starter, Eingabe von Nachmeldungen, Verteilung von Listen) entsprechend der Vereinbarung

  3. geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung

  4. Bereitstellung der Stromversorgung entsprechend der Vereinbarung

  5. Einbeziehung von tollense-timing in die organisatorischen Abläufe im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.)

  6. Bereitstellung einer erforderlichen Übernachtungsmöglichkeit gemäß Vertrag

§ 4 Ausfall von Veranstaltungen

Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus technischen, organisatorischen, witterungsbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen:

Der Kunde ist verpflichtet, tollense-timing unverzüglich nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes, unerwartetes Ausfallrisiko abzeichnet.

Stornierungsgebühren fallen nur an, wenn keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann.

§ 5 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von tollense-timing unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Die Dienstleistung durch tollense-timing wird stets mit größtmöglicher Sorgfalt, unter Berücksichtigung aller vereinbarten Parameter und unter Einsatz entsprechend geschulten und qualifizierten Personals erbracht. tollense-timing haftet ausschließlich für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seiten von tollense-timing handelnde Personen. In keinem Falle haftet tollense-timing für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung unserer Technik entstehen, haftet tollense-timing in keinem Fall. Weiterhin übernimmt tollense-timing keine Gewährleistung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen und Hinweisen seitens des Kunden (z.B. Stromversorgung) zu Ausfällen oder Mängeln führt. Der Kunde muss Mängel in der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung, anzeigen. Die maximale Haftpflicht beschränkt sich auf die Auftragssumme.

§ 7 Gewerbliche und Urheberrechte

tollense-timing behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund des Wettbewerbsrechtes oder anderer Gesetze zustehenden Rechte vor, welche die Software, Datenbanken und Teile davon schützen. Dies gilt auch, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, für Rechte an veröffentlichen Texten und Inhalten des im Rahmen der Dienstleistung produzierten Outputs, am Design von Webseiten, Logos usw. Unzulässig ist, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, das Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der von tollense-timing produzierten Daten in irgendeiner Form. Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung von tollense-timing.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist tollense-timing berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Es gelten ausschließlich die im Angebot vermerkten Zahlungsbedingungen. Im Allgemeinen gelten die AGB von tollense-timing sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart.

§ 9 Chipnutzung (Handtransponder)

Für Verluste von Transpondern werden je fehlendem Transponder 10,00 € zzgl. gültiger MwSt. berechnet, sofern die Rückgabe nicht innerhalb der nächsten 10 Tage erfolgt. Bei später eingehenden Transpondern wird nur noch der Materialwert von 5,00 € zzgl. gültiger MwSt. rückerstattet

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen tollense-timing und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist, und sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Neubrandenburg.


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